Inhalts- und Urheberrechtsrichtlinie
Redaktionelle Standards, Korrekturen und Urheberrecht.
Zuletzt aktualisiert: 13.09.2026
Diese Inhalts- und Urheberrechtsrichtlinie erläutert die redaktionellen Grundsätze von mediaphyx.com (https://1165.neurogena.net) für Beiträge über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Kultur, Unterhaltung und Politik mit Bezug zur Schweiz. Sie beschreibt, wie Inhalte geprüft, eingeordnet, korrigiert und bei Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen behandelt werden. Die Richtlinie dient der Transparenz und ersetzt keine Beurteilung eines Einzelfalls durch zuständige Stellen.
1. Redaktioneller Anspruch und Faktenprüfung
mediaphyx.com veröffentlicht journalistisch aufbereitete Informationen von öffentlichem Interesse. Bei der Recherche werden Quellen, zeitlicher Kontext, erkennbare Interessenlagen und die Plausibilität von Behauptungen berücksichtigt. Tatsachenbehauptungen sollen vor der Veröffentlichung anhand verlässlicher, möglichst unabhängiger Quellen geprüft werden. Wenn eine Information nicht abschliessend verifiziert werden kann, wird sie nicht als gesicherte Tatsache dargestellt.
Aktualität darf nicht zulasten der Sorgfalt gehen. Gerade bei Meldungen über gesundheitliche, familiäre, berufliche oder politische Angelegenheiten können unvollständige Angaben erheblichen Schaden verursachen. Deshalb kann eine Veröffentlichung zurückgestellt, gekürzt, sprachlich präzisiert oder unterlassen werden, wenn die Tatsachengrundlage unklar ist oder überwiegende Persönlichkeitsrechte betroffen sein können.
Berichte über öffentliche Auftritte, Aussagen, Werke, politische Funktionen oder Vorgänge werden in den jeweiligen Zusammenhang eingeordnet. Die öffentliche Bekanntheit einer Person bedeutet nicht, dass jedes Detail ihres Lebens öffentlich gemacht werden darf. Massgeblich bleiben das öffentliche Informationsinteresse, die Herkunft der Information, ihre Verlässlichkeit und die möglichen Folgen einer Veröffentlichung.
2. Trennung von Nachricht, Einordnung und Meinung
Nachrichten, Hintergründe, Kommentare und Einschätzungen erfüllen unterschiedliche Funktionen. mediaphyx.com bemüht sich darum, diese Formen erkennbar zu trennen. Nachrichten sollen überprüfbare Informationen vermitteln. Einordnungen erklären Zusammenhänge und machen die Grundlage ihrer Schlussfolgerungen nachvollziehbar. Meinungsbeiträge enthalten Bewertungen oder persönliche Perspektiven und dürfen nicht den Eindruck erwecken, sie seien unbestrittene Tatsachen.
Bei politischen Themen ist eine faire Wiedergabe verschiedener relevanter Positionen besonders wichtig. Kritik an Ämtern, öffentlichen Aussagen, Entscheidungen oder kulturellen Werken ist Teil einer offenen Debatte. Sie muss jedoch sachlich begründet bleiben und darf nicht in Herabsetzung, Diskriminierung oder die Verbreitung unbelegter Vorwürfe übergehen.
3. Umgang mit Gerüchten, Spekulationen und laufenden Ereignissen
Gerüchte, Spekulationen und unbestätigte Angaben werden nicht als Fakten verbreitet. Falls ein öffentlich relevantes Gerücht selbst Gegenstand der Berichterstattung ist, wird sein ungesicherter Charakter klar benannt. Es wird erläutert, was tatsächlich bekannt ist und welche Behauptungen nicht bestätigt sind. Eine blosse Wiederholung durch andere Publikationen, soziale Netzwerke oder viele Nutzerinnen und Nutzer ersetzt keine Prüfung.
Besondere Zurückhaltung gilt bei Vorwürfen strafbaren Verhaltens, gesundheitlichen Informationen, privaten Beziehungen, Minderjährigen, Trauerfällen und Krisensituationen. In solchen Fällen kann bereits die Nennung oder Weiterverbreitung einer Behauptung unverhältnismässig sein. mediaphyx.com kann Inhalte ablehnen oder entfernen, wenn ihre Veröffentlichung nicht ausreichend begründet werden kann.
4. Persönlichkeitsschutz, Privatsphäre und Würde
Die schweizerischen Regeln zum Persönlichkeitsschutz, insbesondere der Schutz vor widerrechtlichen Verletzungen der Persönlichkeit, prägen die redaktionelle Arbeit. mediaphyx.com achtet darauf, dass Menschen nicht unnötig identifizierbar gemacht, verfälscht dargestellt oder in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für prominente Personen sowie für Angehörige, Begleitpersonen und andere Menschen, die nicht selbst im öffentlichen Leben stehen.
Informationen aus dem privaten Bereich werden nur aufgegriffen, wenn ein nachvollziehbares öffentliches Interesse besteht und die Darstellung verhältnismässig ist. Sensible Personendaten und besonders schutzwürdige Angaben verlangen erhöhte Vorsicht. Die Veröffentlichung von privaten Kontaktdaten, nicht öffentlichen Aufenthaltsorten oder anderen Informationen, die eine Person gefährden oder bedrängen könnten, ist nicht mit dem redaktionellen Zweck dieser Website vereinbar.
5. Urheberrechte, Bildrechte und erlaubte Nutzung
Texte, eigene grafische Elemente und die Auswahl sowie redaktionelle Aufbereitung von Inhalten auf mediaphyx.com können urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sein. Eine Nutzung über das gesetzlich Erlaubte hinaus setzt grundsätzlich die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaberin oder des jeweiligen Rechteinhabers voraus. Das gilt insbesondere für die vollständige oder wesentliche Übernahme von Texten, Bildern, Fotografien, Videos, Audioaufnahmen, Illustrationen und Datenzusammenstellungen.
Das schweizerische Urheberrechtsgesetz erlaubt gewisse Nutzungen, etwa im Rahmen gesetzlicher Schranken. Solche Ausnahmen sind eng am konkreten Zweck zu beurteilen. Die Nennung von mediaphyx.com oder einer Quelle allein berechtigt nicht dazu, geschützte Inhalte zu kopieren oder erneut zu veröffentlichen. Umgekehrt bedeutet die Nennung einer Quelle in einem Beitrag nicht, dass mediaphyx.com Rechte an fremdem Material beansprucht.
Bei Bildern und anderem visuellem Material sind neben Urheberrechten auch Rechte abgebildeter Personen, Rechte an Marken, Veranstaltungsorten oder weiteren Motiven zu beachten. Ein Bild kann deshalb auch dann nicht ohne Weiteres verwendet werden, wenn die abgebildete Person bekannt ist. mediaphyx.com strebt eine Rechteklärung an, soweit dies nach Art und Herkunft des Materials erforderlich ist.
6. Zitate, Quellenangaben und faire Wiedergabe
Zitate werden eingesetzt, wenn sie für Information, Kritik, Besprechung oder Einordnung erforderlich sind. Sie sollen dem Umfang und Zweck nach angemessen bleiben. Der Sinn einer Aussage darf nicht durch verkürzende oder aus dem Zusammenhang gelöste Wiedergabe verfälscht werden. Wo es redaktionell möglich und sinnvoll ist, werden Herkunft und Kontext eines Zitats kenntlich gemacht.
Eine Quelle wird nicht als Bestätigung für Aussagen verwendet, die sie nicht trägt. Bei widersprüchlichen oder unklaren Quellenlagen kann ein Beitrag die Unsicherheit offen darstellen, statt einen abschliessenden Eindruck zu erzeugen. Die Übernahme langer Textpassagen oder ganzer Werke ist keine faire Zitierpraxis, wenn sie nicht durch eine gesetzliche Ausnahme oder eine entsprechende Erlaubnis gedeckt ist.
7. Korrekturen, Aktualisierungen und redaktionelle Reaktionen
Fehler können trotz sorgfältiger Arbeit vorkommen. Hinweise auf sachliche Fehler, fehlenden Kontext, irreführende Formulierungen oder mögliche Rechtsverletzungen werden geprüft. Je nach Ergebnis kann mediaphyx.com Inhalte berichtigen, ergänzen, aktualisieren, anonymisieren, kürzen, vorläufig ausblenden oder entfernen. Bei wesentlichen Änderungen kann eine redaktionelle Klarstellung angebracht sein.
Eine Beanstandung führt nicht automatisch zu einer Entfernung. Entscheidend sind unter anderem die vorgelegten Angaben, die rechtliche und journalistische Relevanz, die Beleglage, der Kontext, die Aktualität sowie die Interessen der betroffenen Personen und der Öffentlichkeit. Umgekehrt kann eine Veröffentlichung auch dann angepasst werden, wenn kein formeller Rechtsverstoss abschliessend festgestellt wurde, aber eine präzisere oder schonendere Darstellung geboten erscheint.
8. Meldung mutmasslicher Urheberrechts- oder Inhaltsverletzungen
Wer der Ansicht ist, dass ein Inhalt auf mediaphyx.com Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere geschützte Rechte verletzt, kann dies an [email protected] melden. Meldungen sollten in deutscher oder französischer Sprache klar und nachvollziehbar formuliert sein. Sie helfen dabei, den Sachverhalt zeitnah und sorgfältig zu prüfen.
Eine aussagekräftige Meldung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit der meldenden Person;
- die genaue Bezeichnung des beanstandeten Inhalts sowie eine möglichst präzise Angabe, wo er auf mediaphyx.com erscheint;
- eine Beschreibung des betroffenen Werks, Rechts oder der Persönlichkeitsverletzung;
- eine nachvollziehbare Erklärung, weshalb die Nutzung oder Aussage nach Auffassung der meldenden Person rechtswidrig sein soll;
- bei einer Meldung im Namen einer anderen Person einen Nachweis oder eine klare Erklärung der Vertretungsbefugnis;
- vorhandene Belege, etwa Angaben zur ursprünglichen Veröffentlichung, zur Rechteinhaberschaft oder zur betroffenen Passage;
- die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Unvollständige Meldungen können geprüft werden, soweit dies möglich ist. Fehlen jedoch wesentliche Angaben, kann eine Rückfrage erforderlich sein oder eine abschliessende Beurteilung nicht möglich sein. Bitte senden Sie keine unnötigen sensiblen Daten. Informationen aus Meldungen werden nur im Rahmen der Bearbeitung und nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt.
9. Prüfung, Stellungnahmen und Folgen einer begründeten Meldung
Nach Eingang einer hinreichend konkreten Meldung prüft mediaphyx.com den beanstandeten Inhalt und die verfügbaren Informationen. Soweit es für eine faire Prüfung erforderlich ist, kann die Redaktion zusätzliche Unterlagen anfordern oder die Person, deren Beitrag, Aussage oder Rechte betroffen sind, um eine Stellungnahme bitten. Eine Kontaktaufnahme bedeutet weder eine Anerkennung noch eine Zurückweisung der Meldung.
Erweist sich eine Meldung als begründet oder bleibt ein erheblicher Zweifel an der Rechtmässigkeit bestehen, kann mediaphyx.com den Inhalt vorübergehend ausblenden, dauerhaft entfernen, berichtigen, mit zusätzlichem Kontext versehen oder andere angemessene redaktionelle Massnahmen treffen. Bei komplexen oder streitigen Sachverhalten kann es notwendig sein, den Inhalt bis zu einer weiteren Klärung vorsichtig zu behandeln.
Das schweizerische Recht sieht für solche Meldungen kein einheitliches, starres Verfahren vor, das jeden Einzelfall gleich behandelt. Personen, deren Position durch eine Meldung berührt wird, können daher ihre Sicht und relevante Nachweise über denselben Kontaktweg einreichen. mediaphyx.com würdigt diese Angaben im Rahmen der erneuten redaktionellen Prüfung. Gesetzliche Ansprüche und behördliche oder gerichtliche Verfahren bleiben davon unberührt.
10. Schutz vor missbräuchlichen Meldungen
Meldungen über mögliche Rechtsverletzungen sind ein wichtiges Instrument zum Schutz von Rechten. Sie dürfen jedoch nicht eingesetzt werden, um zulässige Berichterstattung, Kritik, politische Debatten oder die Veröffentlichung zutreffender Informationen zu unterdrücken. Wer bewusst falsche, irreführende oder unvollständige Angaben macht, kann die sachliche Prüfung erschweren und Rechte anderer beeinträchtigen.
mediaphyx.com kann missbräuchliche, beleidigende, drohende oder offensichtlich sachfremde Eingaben unbeantwortet lassen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Eine Behauptung wird nicht allein deshalb übernommen oder entfernt, weil sie nachdrücklich vorgetragen wird. Entscheidend bleiben überprüfbare Tatsachen, die rechtliche Einordnung und die journalistische Verantwortung.
11. Keine öffentlichen Nutzerbeiträge als redaktionelle Inhalte
Diese Website ist ein journalistisches Angebot. Mitteilungen an die Redaktion, Hinweise auf Fehler oder Meldungen zu möglichen Rechtsverletzungen sind keine zur Veröffentlichung bestimmten Nutzerbeiträge. Aus einer Kontaktaufnahme entsteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, Übernahme einer Geschichte, Antwort in einem bestimmten Umfang oder redaktionelle Zusammenarbeit.
Wer Informationen an die Redaktion übermittelt, sollte nur Material weitergeben, das rechtmässig mitgeteilt werden darf. Vertrauliche, private oder geschützte Inhalte sollen nicht ohne ausreichende Grundlage versendet werden. Die Redaktion entscheidet eigenständig, ob und in welcher Form ein Hinweis journalistisch relevant ist und ob eine Veröffentlichung mit dieser Richtlinie vereinbar wäre.
12. Anwendbarer Rahmen, Datenschutz und Änderungen
Diese Richtlinie orientiert sich am schweizerischen Recht, insbesondere an den Grundsätzen des Urheberrechts, des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes. Für die Bearbeitung von Kontaktanfragen und Rechtsmeldungen gelten die jeweils anwendbaren Vorgaben des schweizerischen Datenschutzrechts. Soweit eine Angelegenheit einen Bezug zu weiteren Rechtsordnungen aufweist, kann deren zwingendes Recht im Einzelfall zusätzlich relevant sein.
Diese Richtlinie ist eine Information über die Arbeitsweise von mediaphyx.com. Sie begründet keine Zusage, dass jede rechtliche Frage ohne Einzelfallprüfung beantwortet werden kann, und garantiert keine bestimmte rechtliche Bewertung. Bei Fragen zu dieser Richtlinie oder bei einer konkreten Meldung ist der Kontaktweg [email protected] zu verwenden.
mediaphyx.com kann diese Richtlinie an geänderte redaktionelle Abläufe, rechtliche Entwicklungen oder neue Erkenntnisse anpassen. Massgeblich ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Aktualisierungsdatum.